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Aktuelle Seite 18 vom 12.05.2010 Brandbeschleuniger mit Zukunftspreis?
Baustoffe dürfen in Deutschland nur verwendet werden, wenn sie „zugelassen" sind. Wer sich auf derlei Zulassung verläßt, ist verlassen. Durch einige Medien geistert die Kunde: „Wachskügelchen in Gipskartonplatten speichern Wärme". Genau genommen geht es um die >Schmelzwärme<, zwischen dem flüssigen und festen >Aggregatzustand<: Gipskartonplatten, auf Latten genagelt, ersetzen seit Jahren ordentlichen Mauerputz; leider, denn dahinter ist nur Luft oder Dämmstoff. Verputztes Mauerwerk speichert Wärme. Gipskarton kann das nicht. Deshalb sollte ingeschlossenes Paraffin wenigstens im Vergleich zu soliden Mauern ein bißchen Wärme speichern helfen; auch noch „ reif für >Zukunftspreis< - Dazu ein baupraktisches Beispiel: In einem Raum von 4 mal 5 Metern Grundfläche und 2,5 Metern Höhe werden einschließlich Decke ganze 65 Quadratmeter Gipskartonplatten eingebaut. Und zusammen mit dieser neuen Wachsmischung immerhin 195 Kilogramm Paraffin. Wir schicken die Pressenotiz an die Branddirektion der Landeshauptstadt und fragen, „ist das ein Wärmespeicher oder eher ein Brandbeschleuniger?". Antwort telefonisch sinngemäß: Vorfälle seien nicht bekannt. Das Material müsse als Baustoff >zugelassen< sein, und daher gäbe es auch keinen Grund zu einer Beanstandung.Hier irrt der Fachmann - und der Laie wundert sich. Der Glaube an die Zulassung eines Baustoffs im Hinblick auf praktische Tauglichkeit ist schlichtweg unzulässig. Die Prüfung vor der Zulassung eines Baustoffs bezieht sich nur auf unmittelbare Risiken für Leib und Leben der Menschen (die amtsdeutschen Sätze erspare ich meinen Lesern). Es wird bei der >Zulassung< auch nicht ansatzweise nach der Tauglichkeit eines Baustoffs für die angegebene Bestimmung, oder nach dessen Eignung, gar nach Haltbarkeit oder nach irgendwelchen Folgen des Einsatzes am Bau gefragt. Wer sich also auf die Zulassung eines Baustoffs blind verläßt, ist hoffnungslos verlassen. Es gibt keine Zweifel an der Physik der Schmelzwärme. Die Wärmespeicherfähigkeit solider Mauern beträgt dennoch das Hundertfache von 15 Millimeter dicken, mit Wachskugeln durchsetzten Gipskartonplatten. Doch darum geht es hier nicht. Wir sehen einen >Brandfall< in dem oben erwähnten Raum, vielleicht auch daneben oder darunter im selben Haus. Die Ursache des Feuers interessiert nicht, aber dessen Folgen: Den Wachskugeln wird es warm, das Paraffin dehnt sich aus und sprengt die Hüllen. Weil es immer heißer wird, verdampft das Paraffin. Dieser Dampf erfüllt den Raum und ergibt mit Luft ein brennbares Gemisch, das sich explosionsartig durch Flammen, oder auch nur durch Funken, entzünden kann. Der poröse Gips wirkt außerdem wie Kerzendocht für weiter unter Hitze verdampfendes Paraffin. 195 kg Paraffin entsprechen immerhin rund 240 Litern Heizöl. So schnell kann eine Feuerwehr kaum zur Stelle sein, daß dieses Paraffin im Gips als Brandbeschleuniger nicht noch schneller ist. Der Einsatzleiter des Löschzugs sollte da nicht über die >Zulassung des Baustoffs< nachdenken,sondern seine gesetzliche, persönliche Aufsichtspflicht und seine Verantwortung für seine Untergebenen beherzigen: Schon ehe die Flammen an den „ Latentwärmespeichern"hell auflodern, darf er keinen Feuerwehrler, einerlei, ob Frau oder Mann, >ins Feuer schicken<. Warum sagt die Feuerwehr nicht, was sie doch wissen muß? |


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